Bann (Kirchenbann)

Seit dem 13. Jahrhundert gingen Reichsacht und Kirchenbann Hand in Hand, deswegen prägte man die Formel „In Acht und Bann“. Der Betroffene wird vollständig und ohne zeitliche Begrenzung aus der Gemeinde ausgeschlossen, er wird also exkommuniziert. Luther verbrannte die Bannandrohungsbulle Leos X. am 10. Dezember 1520 öffentlich vor den Stadtmauern Wittenbergs und zog sich so unweigerlich den Bannfluch des Papstes zu.