16.03.2020
Bis auf Weiteres finden wegen der Corona-Pandemie keine Gottesdienste mehr statt.

Der Krisenstab der EKM  hat zu den Gottesdiensten folgendes angeordnet:

Unter den Maßgaben der Regelungen der Bundesländer ist es derzeitig nicht zulässig, Gottesdienste zu feiern. Dies beinhaltet Sonntagsgottesdienste wie alle Kasual-Gottesdienste, mit Ausnahme der Trauerfeiern. Dies gilt auch für Lektoren- und Prädikanten-Gottesdienste.

Die Ansteckungsgefahr ist auch in kleinen Gottesdienstgemeinden zu hoch und die heute aktuellen Regelungen für Veranstaltungen mit unter 50 Besuchern sind im gottesdienstlichen Kontext nicht umsetzbar. Informationen zu den Gottesdiensten der Karwoche und des Osterfestes werden spätestens eine Woche vor Ostern an die Kirchenkreise gegeben.

Im Hinblick auf Trauerfeiern gilt, dass diese in Übereinstimmung mit den Regelungen der Bundesländer im engen Familienkreis am Grab gefeiert werden können. Auch hier ist in Absprache mit den Bestattungsinstituten auf die Einhaltung der jeweils aktuellen Vorgaben zu achten.

Nach der derzeit noch gültigen Verordnung gilt hier: Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur Verwandte ersten und zweiten Grades der/des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens. 

Bei Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen und die Eltern und Kinder der Eheschließenden teilnehmen. 

 

Die Kirchengemeinden sind gebeten, die Kirchengebäude als Orte der Besinnung und des stillen Gebetes während der Corona-Krise auch wochentags geöffnet zu halten.